alexandra

Light-Produkte und Konsorten

Die sogenannten „Leichten Lebensmittel“ liegen derzeit stark im Trend. Den auf den ersten Blicken scheinen sie für eine gesunde, bewußte und kaloreinenarme Ernährung zu stehen.

Folgende Dinge sollte man dazu jedoch wissen:

  1. Nur weil auf einem Produkt „light“steht, heißt das nicht automatisch kalorienarm. Es gibt mehrer Möglichkeiten was das bedeuten kann.  Seit dem 01. Juli 2007 gib es eine EU-Verordnung („health claims“). Sie schreibt unter anderem vor, wann ein Produkt als „light“ gekennzeichnet werden darf und  der Hersteller muss angeben, auf welche Eigenschaft  sich das „light“ bezieht.
  2. Wo „fettarm“ draufsteht, darf zwar nur eine bestimmte Höchstmenge an Fett vorhanden sein, dass das Produkt deswegen weniger Kohlenhydrate hat und damit kalorienarm ist, ist ein Trugschluß.
  3. Damit fettreduzierte Lebensmittel durch den fehlenden Geschmaksträger nicht  zu fade schmecken, wird oft Zucker von den Herstellern hinzugefügt.
  4. Auch bei kalorienreduzierten Produkten sollte man nicht ungehemmt zulangen. Denn so können zwei Becher Diät-Joghurt deutlich mehr Kalorien als ein Becher der normalen Variante nicht fettreduzierten Variante enthalten.
  5. Maßvoll genießen – auch bei Light-Produkten.

Ein Kommentar zu “Light-Produkte und Konsorten”

  1. Schönheitam 25.02.2011 um 09:19

    Ja leider ist es, Light-Produkte für die Gesundheit und die Schönheit. Aber meist sind Sie weit aus ungesünder als die normalen Produkte